Büro Mo + Do: 18.00-18.30 Uhr | Unterricht Mo + Do: 18.30 -20.00 Uhr
Anmeldung und Sonderunterricht nach vorheriger Vereinbarung!
Viele, viele Bestimmungen gilt es zu beachten, bevor Du in Deutschland den Führerschein in den Händen hältst. Gerade in der Fahrschüler - Ausbildungsordnung haben sich sehr viele Details geändert, sind neue Ausbildungsinhalte hinzu gekommen.
Bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Vorschriften.
Überblick
Sobald Du bei einer Fahrschule angemeldet bist, kannst Du dort auch mit der Ausbildung beginnen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist vorgeschrieben. Außerdem wirst Du einen gewissen Teil Deiner Freizeit aufbringen müssen, um sich den theoretischen Prüfungsstoff anzueignen. Das Erlernen von Theorie und Praxis soll in der Ausbildung miteinander "verzahnt" werden; Fahrstunden können frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stattfinden.
Wie viele Fahrstunden Du benötigst (oder haben möchtest), hängt dabei sehr stark von Deiner praktischen Begabung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit und Motivation ab. Theoretische oder praktische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch).
Diese Vorschriften sind in den letzten 15 Jahren stark aufgestockt worden. Seit damals ist z.B. neu:
Außerdem hat die Verkehrsdichte in Deutschland stark zugenommen. Die Führerscheinausbildung musste also immer gründlicher werden.