Aufbaukurse
und Seminare

Die Fahrschule Ennigerloh ist der kompetente Partner für Deinen Führerschein!

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Fahrschule Boehm UG in Ennigerloh

Aufbaukurse und Seminare für Fahranfänger*innen in Ennigerloh

Wer als Fahranfänger*in gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, ist verpflichtet, ein Aufbauseminar zu machen. Unsere Fahrschule in Ennigerloh bietet Aufbauseminare für Fahranfänger*innen (ASF) an, damit du schnellstmöglich wieder am Verkehr teilnehmen kannst.

Unsere Fahrschule in Ennigerloh liegt zentrumsnah und ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. So steht einer entspannten Ausbildung nichts im Wege.

Probezeit - Seminar

Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger) gegen verkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit verstößt, muss auf behördliche Anordnung an  einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

Um eine solche Anordnung zu erhalten, muss man entweder einmal einen Verstoss nach „A“ oder zwei Verstösse nach „B“ begangen haben. 

Das Seminar wird mit mind. 6 bis max. 12 Teilnehmern in 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Testfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung durchgeführt.

Nach Abschluss des Seminars muss die Teilnahmebescheinigung innerhalb der gesetzten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Sonst droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Als A-Verstösse gelten z.B.:

Unfallflucht 
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
verbotenes Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften
zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)
zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstrasse
Rotlichtmissachtung
fahren unter Alkoholeinfluss
überholen im Überholverbot

als B-Verstösse gelten z.B.:

unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 
Kennzeichenmissbrauch
ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung Anderer
verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

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