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 Kurse/Seminare 

www.aufbauseminare-fahrschulen.de

 

Auch wir haben uns einem großen Verteilerkreis der Fahrschulen im Kreis Warendorf angeschlossen. Dadurch sind die Fahrschulen in der Lage Ihre Kurse schnellstmöglich und zügig durchzuführen. Die vom Straßenverkehrsamt gesetzten Fristen können somit vom Teilnehmer termingerecht eingehalten werden.

Für die Ver,- und Zuteilung der Fahrschulen ist Frau Simone Pahl zuständig.

Sie ist unter folgender Telefonnummer, Email und Bürozeiten zu erreichen:

Mobil: 0176 - 96 97 39 45

Montag bis Freitag : 10.00 bis 14.00 Uhr

jederzeit per Email unter: info@aufbauseminare-fahrschulen.de

 

 

Außerdem hat der Verteilerkreis eine eigene Internetseite bekommen.

Hier findet man weitere Informationen über die Seminare, Fahrschulen usw.

www.aufbauseminare-fahrschulen.de

Ihre/Eure Fahrschule Boehm

Probezeit

PROBEZEIT-

Seminar

Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger) gegen verkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit verstößt, muss auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

Um eine solche Anordnung zu erhalten, muss man entweder einmal einen Verstoss nach „A“ oder zwei Verstösse nach „B“ begangen haben. (Siehe unten)

Das Seminar wird mit mind. 6 bis max. 12 Teilnehmern in 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Testfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung durchgeführt.

Nach Abschluss des Seminars muss die Teilnahmebescheinigung innerhalb der gesetzten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
 

Sonst droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Als A-Verstösse gelten z.B.:

- Unfallflucht 
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- verbotenes Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften
- zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)
- zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder
  bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- zu dichtes Auffahren
- "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstrasse
- Rotlichtmissachtung
- fahren unter Alkoholeinfluss
- überholen im Überholverbot


als B-Verstösse gelten z.B.:


- unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährdung oder Behinderung von Fussgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 
- Kennzeichenmissbrauch
- ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung Anderer
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

 



Punkte abbauen !

Punkteabbau

Für Verkehrsdelikte werden ab einer Geldbusse von Euro 40,-- zusätzlich zwischen 1 und 7 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

In einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP), kann jeder Kraftfahrer Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen.

Ein solches Seminar kann man nur alle fünf Jahre besuchen.
Es findet mit mind. 6 bis max. 12 Teilnehmern statt.
Dabei werden 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Testfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung gemacht.


Die Teilnahme kann freiwillig, oder auf behördliche Anordnung erfolgen.

Wie werden Punkte abgebaut?

  o Bei 1 - 8 Punkt(en), kann man 4 Punkte abbauen, bei freiwilliger Teilnahme

  o Bei 9 - 13 Punkten, kann man 2 Punkte abbauen, bei freiwilliger Teilnahme

  o Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme innerhalb einer vorge-
     gebenen Frist. Es werden keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung
     am Aufbauseminar nicht fristgerechtvorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die
     Fahrerlaubnis entziehen. Durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsycho-
     logischen Beratung (MPU) kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
 

Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.


Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.

Wann verfallen meine Punkte?

Tilgungsfristen

Verkehrszuwiderhandlungen

2 Jahre

- bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung
  jedoch nicht länger als fünf Jahre).

5 Jahre

- bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol 
  oder Drogen stehen. 
- bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnis-
  freies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre

- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und
  Drogen stehen.
- bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der
  Fahrerlaubnis




Probezeit

Probezeit-
verkürzung

Seit Anfang 2004 gibt es das Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF).

Es werden drei Sitzungen zu je 90 Minuten und eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Mind. 6 bis 12 Teilnehmer sind möglich.

Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden. Schwerpunkt: Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik.

Vorraussetzung für die Teilnahme ist, dass man mind. 6 Monate im Besitz der Fahrerlaubnis B ist und die Probezeit noch länger als ein Jahr dauert.





 

 

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