Unterricht
Viele, viele Bestimmungen gilt es zu beachten, bevor Sie in Deutschland den Führerschein in den Händen halten. Gerade in der Fahrschüler - Ausbildungsordnung haben sich sehr viele Details geändert, sind neue Ausbildungsinhalte hinzu gekommen. Bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Vorschriften. |
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Überblick |
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Sobald Sie bei einer Fahrschule angemeldet sind, können Sie dort auch mit der Ausbildung beginnen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist vorgeschrieben. Außerdem werden Sie einen gewissen Teil Ihrer Freizeit aufbringen müssen, um sich den theoretischen Prüfungsstoff anzueignen. Das Erlernen von Theorie und Praxis soll in der Ausbildung miteinander »verzahnt« werden; Fahrstunden können frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stattfinden. |
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Wie viele Fahrstunden Sie brauchen (oder haben möchten), hängt dabei sehr stark von Ihrer praktischen Begabung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit und Motivation ab. Theoretische oder praktische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. |
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Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch). Diese Vorschriften sind in den letzten 15 Jahren stark aufgestockt worden. Seit damals ist z.B. neu: |
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- Einführung der Sonderfahrten (das sind Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten), die erst gegen |
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Ende der Ausbildung stattfinden dürfen |
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- Verlängerung der Fahrprüfungsdauer auf 45 Minuten (Pkw) |
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- Keine Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen mehr, wenn ein normaler Schaltwagen-Führerschein |
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gewünscht wird |
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- Anpassung des Fahrverhaltens an eine Vielzahl neuer oder geänderter Verkehrsregeln |
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Außerdem hat die Verkehrsdichte in Deutschland stark zugenommen. Die Führerscheinausbildung musste also immer gründlicher werden. Schließlich kam im Jahr 1987 auch noch die Probezeit für Fahranfänger hinzu, die zwischen 2 und 4 Jahren dauert. |