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  Führerscheinklassen 

 B      BE      A unbeschränkt       A 34 PS      A1     C/CE   D/DE    M     S      T      L     Mofa
  


 

Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen                  

Personenkraftwagen

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden.

Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat.

Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

   

Mindestalter : 

18 Jahre bzw. 17 Jahre im Modelversuch "begleitetes Fahren"  (Siehe unter News und Infos)

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei 
   Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

   

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

   

Sonstiges:

Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. 


 

 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht
Klasse B
14 Doppelstunden
 8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung Klasse B
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Klasse B

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Dauer der Fahrprüfung
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
Probezeit

2 Jahre, bzw. 4 Jahre

Sonderfahrten Klasse B
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
bei Ersterwerb
5
4
3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse
5
4
3
 

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Führerschein Klasse BE: Pkw mit Anhänger                      

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen.

Der Anhängerschein ist für alle von Interesse die aus beruflichen oder privaten Gründen einen schweren Anhänger ziehen müssen.

   

Mindestalter : 

18 Jahre bzw. 17 Jahre im Modelversuch "begleitetes Fahren"

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei 
   Ersterteilung) 
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

   

Befristung:

Die Klasse BE ist unbefristet gültig.

   

Sonstiges:

Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.


 

 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht Klasse BE
kein Unterricht erforderlich
kein Unterricht erforderlich
Theoretische Prüfung Klasse BE
keine Prüfung erforderlich
keine Prüfung erforderlich
Fahrstunden Klasse BE

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Dauer der Fahrprüfung
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
Sonderfahrten Klasse BE
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
 
3
1
1

 

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Führerschein Klasse A unbeschränkt                                

Führerschein Klasse A1 unbeschränkt

Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren.

Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

   

Mindestalter : 

25 Jahre

   

Voraussetzung:

Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden (Direkteinstieg).

Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei
   Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

   

Befristung:

Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A 1 und M.

   

Sonstiges:

Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Filme:

XX
 

    ausweichen

 

    ausweichen mit bremsen

 

    bremsen

 

    kleiner Slalom

 

    Kreis

 

    langer Slalom

 

    Stop and Go



 


 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht Klasse A unb.
16 Doppelstunden
10 Doppelstunden
Theoretische Prüfung Klasse A unb.
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Klasse A unb.

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Probezeit

2 Jahre, bzw. 4 Jahre

Dauer der Fahrprüfung
60 Minuten, innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
Sonderfahrten Klasse A unb.
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
bei Ersterwerb
(Direkteinstieg)
5
4
 3
bei Erweiterung von Klasse A 1

3

2

1

bei Erweiterung von Klasse A 1 beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist ( oben beschriebener Sonderfall)

5

4

3

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Führerschein Klasse A (34 PS): beschränkte Krafträder    

Leistungsbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst
nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung
der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig
Gewicht haben darf.

Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

   

Mindestalter : 

18 Jahre

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei
   Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
 

   

Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

   

Befristung:

Die Klasse A ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

   

Sonstiges:

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.



 

 
bei Ersterwerb
bei Erweiterung von einer
anderen Klasse
Theoretischer Unterricht Klasse A
16 Doppelstunden
10 Doppelstunden bei Vorbesitz A1 8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung Klasse A
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Klasse A

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Dauer der Fahrprüfung Klasse A

60 Minuten, innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstraße

Probezeit

2 Jahre, bzw. 4 Jahre

Sonderfahrten Klasse A

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt
bei Ersterwerb
5
4
3
bei Erweiterung von Klasse A1
3
2
1

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Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder                         

Leichtkrafträder

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren.

Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht 18 jährigen auf 80 km/h beschränkt.

Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

   

Mindestalter : 

16 Jahre

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei
   Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (ca. 14 PS) (Leichtkrafträder).

   

Befristung:

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

   

Sonstiges:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


 

 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht Klasse A 1
16 Doppelstunden
10 Doppelstunden
Theoretische Prüfung Klasse A1
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Klasse A 1

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Dauer der Fahrprüfung
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
Probezeit

2 Jahre, bzw. 4 Jahre

Sonderfahrten Klasse A1
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
bei Ersterwerb
5
4
3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse
5
4
3

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Führerschein Klasse C                                                       

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, ein Anhänger bis 750 kg kann mitgeführt werden. Im Alter von 18 Jahren kann man diese Klasse erwerben, dann aber nicht für gewerbliche Zwecke. Erst mit 21 Jahren darf man gewerblich Fahren.

   

Mindestalter : 

18 Jahre
   

Voraussetzung:

 Führerschein Klasse B
 Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - augenärztliche Untersuchung
 - ärztliche Untersuchung
 - Ausbildung in Erster Hilfe
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
    

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
   

Befristung:

 Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.
 Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach  Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
   

Einschluss:

 Klasse C schließt Klasse C1 ein

 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht
Klasse C
 16
(Vorbesitz C1/D1) 10
(Vorbesitz D) 8
Sonderfahrten
Überland
Autobahn
 Dunkelfahrt
 Klasse C
 Vorbesitz C1/D1
 Vorbesitz D
5
3
3
2
1
1
3
1
1

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Führerschein Klasse D                                                      

 

 Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie alle Arten von  Linien.- und Reisebussen fahren. An die Bewerber werden hohe Anforderungen beim Fahren aber auch der körperlichen Fitness getellt.

   

Mindestalter : 

 21 Jahre
   

Voraussetzung:

 Führerschein Klasse B
 Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - augenärztliche Untersuchung
 - ärztliche Untersuchung
 - betriebsärztliches Gutachten
 - Ausbildung in Erster Hilfe
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
 - Polizeiliches Führungszeugnis
   

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
   

Befristung:

· Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
   

Sonstiges:

 


 
bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht
Klasse D
 24
 (Vorbesitz C1) 18
(Vorbesitz C/D1) 14
 
vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D
Grundausbildung
Überland
Autobahn
Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
45
22
14
8
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
33
12
8
5
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre
14
16
8
6
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
7
8
4
3
Vorbesitz Klasse D1
20
5
5
5
Dauer der Fahrprüfung:
75 Minuten

 

 

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Führerschein Klasse M: Kleinkrafträder                            

Kleinkrafträder

Hier beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen.

Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1.

Wer hauptsächlich innerhalb geschlossener Ortschaften fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.

   

Mindestalter : 

16 Jahre

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei
   Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³),

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),

Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie

Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

   

Befristung:

Die Klasse M ist unbefristet gültig.
   

Einschluss:

Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein.


 

 

bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht Klasse M

14 Doppelstunden

8  Doppelstunden

Theoretische Prüfung Klasse M

30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte

20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte

Fahrstunden
Klasse M

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung
Klasse M

30 Minuten, überwiegend innerhalb der Ortschaft

Probezeit

Der Führerschein Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der
Klasse M wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit
angerechnet.

 

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Führerschein Klasse S: Trike, Quad, Microcar                    

Trike,Qudas oder Microcar

Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird.

Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden.

Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr in Ortschaften oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

   

Mindestalter : 

16 Jahre (Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur bei Ersterteilung)
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

   

Fahrzeuge:

Dreirädrige Krafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).

 -  Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
 -  mit Fremdzündungsmotor (also "Benziner"): Hubraum maximal 50 ccm
 -  mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung
 -  mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
 -  bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei
    Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)
 

   

Befristung:

Die Klasse S ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

   

Inhaber anderer Klassen:

Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)  


 

bei Ersterwerb

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

Theoretischer Unterricht Klasse S

14 Doppelstunden

8 Doppelstunden

Theoretische Prüfung Klasse S

30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte

20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte

Fahrstunden
Klasse S

Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung
Klasse S

30 Minuten, überwiegend innerhalb der Ortschaft

Probezeit

Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.

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Führerschein Klasse T: Traktor auch mit Anhänger           

  

Die Oberklasse der Zugmaschinen-Welt.

Mit Klasse T darf man Zugmaschinen bis max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h, auch mit Anhänger fahren.

   

Mindestalter : 

16 Jahre

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
 

   

Fahrzeuge:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h bis 60 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

   

Befristung:

Die Klasse T ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Klasse T schließt Klasse L, M und S ein.

   

Sonstiges:

In Klasse T ist eine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird die theoretische und praktische Prüfung verlangt.

Altersabstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

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Führerschein Klasse L                                                       

Führerschein der Klasse L - land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge  

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt.

Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

   

Mindestalter : 

16 Jahre

   

Voraussetzung:

Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

 - Passfoto
 - Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 - Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
 - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
 

   

Fahrzeuge:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

   

Befristung:

Die Klasse L ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

   

Sonstiges:

In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

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 MOFA Prüfbescheinigung                                                 

 

Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt.

Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

   

Mindestalter : 

15 Jahre

   

Voraussetzung:

Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.

Es werden benötigt:

 - Passfoto
 - Personalausweis (Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
 

   

Fahrzeuge:

MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)

   

Befristung:

Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

   

Einschluss:

Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

   

Sonstiges:

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

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