Führerscheinklassen
B BE A unbeschränkt A 34 PS A1 C/CE D/DE M S T L Mofa
Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen
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Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version. |
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Mindestalter : |
18 Jahre bzw. 17 Jahre im Modelversuch "begleitetes Fahren" (Siehe unter News und Infos) |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
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Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. |
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Befristung: |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. |
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Sonstiges: |
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse B |
14 Doppelstunden
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8 Doppelstunden
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| Theoretische Prüfung Klasse B |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
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20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
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| Fahrstunden Klasse B |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
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| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
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| Probezeit |
2 Jahre, bzw. 4 Jahre |
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| Sonderfahrten Klasse B |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
5
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4
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3
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Führerschein Klasse BE: Pkw mit Anhänger
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Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der Anhängerschein ist für alle von Interesse die aus beruflichen oder privaten Gründen einen schweren Anhänger ziehen müssen. |
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Mindestalter : |
18 Jahre bzw. 17 Jahre im Modelversuch "begleitetes Fahren" |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B). |
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Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). |
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Befristung: |
Die Klasse BE ist unbefristet gültig. |
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Sonstiges: |
Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden. |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse BE |
kein Unterricht erforderlich
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kein Unterricht erforderlich
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| Theoretische Prüfung Klasse BE |
keine Prüfung erforderlich
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keine Prüfung erforderlich
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| Fahrstunden Klasse BE |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
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| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
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| Sonderfahrten Klasse BE |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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3
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1
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1
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Führerschein Klasse A unbeschränkt
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Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren. |
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Mindestalter : |
25 Jahre |
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Voraussetzung: |
Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden (Direkteinstieg). Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt: |
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Fahrzeuge: |
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
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Befristung: |
Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A 1 und M. |
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Sonstiges: |
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt. |
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Filme: |
XX |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse A unb. |
16 Doppelstunden
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10 Doppelstunden
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| Theoretische Prüfung Klasse A unb. |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
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20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
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| Fahrstunden Klasse A unb. |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
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| Probezeit |
2 Jahre, bzw. 4 Jahre |
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| Dauer der Fahrprüfung |
60 Minuten, innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
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| Sonderfahrten Klasse A unb. |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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| bei Ersterwerb (Direkteinstieg) |
5
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4
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3
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| bei Erweiterung von Klasse A 1 |
3 |
2 |
1 |
| bei Erweiterung von Klasse A 1 beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist ( oben beschriebener Sonderfall) |
5 |
4 |
3 |
Führerschein Klasse A (34 PS): beschränkte Krafträder
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Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst |
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Mindestalter : |
18 Jahre |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
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Fahrzeuge: |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. |
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Befristung: |
Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein. |
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Sonstiges: |
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung. |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse A |
16 Doppelstunden
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10 Doppelstunden bei Vorbesitz A1 8 Doppelstunden
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| Theoretische Prüfung Klasse A |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
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20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
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| Fahrstunden Klasse A |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
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| Dauer der Fahrprüfung Klasse A |
60 Minuten, innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstraße |
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| Probezeit |
2 Jahre, bzw. 4 Jahre |
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| Sonderfahrten Klasse A |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei Erweiterung von Klasse A1 |
3
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2
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1
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Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder
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Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. |
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Mindestalter : |
16 Jahre |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
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Fahrzeuge: |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (ca. 14 PS) (Leichtkrafträder). |
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Befristung: |
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M. |
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Sonstiges: |
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse A 1 |
16 Doppelstunden
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10 Doppelstunden
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| Theoretische Prüfung Klasse A1 |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
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20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
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| Fahrstunden Klasse A 1 |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
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| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten innerhalb der Ortschaft, Autobahn, Landstrasse
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| Probezeit |
2 Jahre, bzw. 4 Jahre |
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| Sonderfahrten Klasse A1 |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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| bei Ersterwerb |
5
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4
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3
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| bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
5
|
4
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3
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Führerschein Klasse C
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Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, ein Anhänger bis 750 kg kann mitgeführt werden. Im Alter von 18 Jahren kann man diese Klasse erwerben, dann aber nicht für gewerbliche Zwecke. Erst mit 21 Jahren darf man gewerblich Fahren. |
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Mindestalter : |
18 Jahre |
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Voraussetzung: |
Führerschein Klasse B Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt: - Passfoto - augenärztliche Untersuchung - ärztliche Untersuchung - Ausbildung in Erster Hilfe - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort) |
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Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
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Befristung: |
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) |
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Einschluss: |
Klasse C schließt Klasse C1 ein |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse C |
16
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(Vorbesitz C1/D1) 10 (Vorbesitz D) 8 |
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| Sonderfahrten |
Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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| Klasse C Vorbesitz C1/D1 Vorbesitz D |
5 3 3 |
2 1 1 |
3 1 1 |
Führerschein Klasse D
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Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie alle Arten von Linien.- und Reisebussen fahren. An die Bewerber werden hohe Anforderungen beim Fahren aber auch der körperlichen Fitness getellt. |
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Mindestalter : |
21 Jahre |
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Voraussetzung: |
Führerschein Klasse B Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt: - Passfoto - augenärztliche Untersuchung - ärztliche Untersuchung - betriebsärztliches Gutachten - Ausbildung in Erster Hilfe - Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort) - Polizeiliches Führungszeugnis |
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Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
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Befristung: |
· Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen) |
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Sonstiges: |
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse D |
24
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(Vorbesitz C1) 18 (Vorbesitz C/D1) 14 |
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vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D
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Grundausbildung
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Überland
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Autobahn
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Dunkelfahrt
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Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
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45
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22
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14
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8
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Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
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33
|
12
|
8
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5
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Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre
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14
|
16
|
8
|
6
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Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
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7
|
8
|
4
|
3
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Vorbesitz Klasse D1
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20
|
5
|
5
|
5
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Dauer der Fahrprüfung:
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75 Minuten
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Führerschein Klasse M: Kleinkrafträder
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Hier beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerhalb geschlossener Ortschaften fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl. |
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Mindestalter : |
16 Jahre |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. |
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Fahrzeuge: |
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³), Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind), Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
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Befristung: |
Die Klasse M ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein. |
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bei Ersterwerb |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse M |
14 Doppelstunden |
8 Doppelstunden |
| Theoretische Prüfung Klasse M |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte |
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
| Fahrstunden Klasse M |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten |
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| Dauer der Fahrprüfung Klasse M |
30 Minuten, überwiegend innerhalb der Ortschaft |
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| Probezeit |
Der Führerschein Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der |
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Führerschein Klasse S: Trike, Quad, Microcar
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Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr in Ortschaften oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. |
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Mindestalter : |
16 Jahre (Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich) |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. |
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Fahrzeuge: |
Dreirädrige Krafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw). - Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt) |
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Befristung: |
Die Klasse S ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein. |
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Inhaber anderer Klassen: |
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L) |
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bei Ersterwerb |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
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| Theoretischer Unterricht Klasse S |
14 Doppelstunden |
8 Doppelstunden |
| Theoretische Prüfung Klasse S |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte |
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
| Fahrstunden Klasse S |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten |
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| Dauer der Fahrprüfung Klasse S |
30 Minuten, überwiegend innerhalb der Ortschaft |
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| Probezeit |
Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet. |
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Führerschein Klasse T: Traktor auch mit Anhänger
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Die Oberklasse der Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse T darf man Zugmaschinen bis max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h, auch mit Anhänger fahren. |
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Mindestalter : |
16 Jahre |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
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Fahrzeuge: |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h bis 60 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. |
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Befristung: |
Die Klasse T ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Klasse T schließt Klasse L, M und S ein. |
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Sonstiges: |
In Klasse T ist eine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird die theoretische und praktische Prüfung verlangt. Altersabstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt. |
Führerschein Klasse L
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Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung. |
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Mindestalter : |
16 Jahre |
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Voraussetzung: |
Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
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Fahrzeuge: |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern |
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Befristung: |
Die Klasse L ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein. |
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Sonstiges: |
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt. |
MOFA Prüfbescheinigung
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Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht. |
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Mindestalter : |
15 Jahre |
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Voraussetzung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben. |
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Fahrzeuge: |
MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) |
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Befristung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
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Einschluss: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein. |
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Sonstiges: |
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden. |







